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   BGH, 08.10.1987 - I ZR 184/85   

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https://dejure.org/1987,1224
BGH, 08.10.1987 - I ZR 184/85 (https://dejure.org/1987,1224)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1987 - I ZR 184/85 (https://dejure.org/1987,1224)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1987 - I ZR 184/85 (https://dejure.org/1987,1224)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sittenverstoß - Wettbeserbswidrigkeit - Verkaufsreisen - Irreführende Angaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1, § 3
    "Verkaufsreisen"; Sittenwidrigkeit einer Verkaufsveranstaltung bei einer mehrtägigen Auslandsreise; Hinweispflicht des Veranstalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 225
  • ZIP 1988, 53
  • MDR 1988, 288
  • GRUR 1988, 130
  • BB 1988, 158
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 240/83

    Verkaufsfahrten

    Auszug aus BGH, 08.10.1987 - I ZR 184/85
    Notwendig ist danach ein eindeutiger und unmißverständlicher und insbesondere auch für den flüchtigen Betrachter unübersehbarer Hinweis darauf, daß es sich um eine Verkaufsreise im angeführten Sinne handelt (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 10.10.1985 - I ZR 240/83, GRUR 1986, 318 - Verkaufsfahrten).

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Oktober 1985 (I ZR 240/83, GRUR 1986, 318, 319 = WRP 1986, 146 - Verkaufsfahrten) entschieden, daß eintägige Verkaufsfahrten nicht generell und grundsätzlich gegen § 1 UWG verstoßen, vielmehr die Frage, ob sie und/oder die Werbung dafür unzulässig sind, allein von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

    Weder kann die aufgezeigte abstrakte Möglichkeit stärkerer Anlockung und Beeinflussung der Teilnehmer zur Unzulässigkeit solcher Reisen schlechthin führen, da auch ihre Verwirklichung von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängt; noch lassen die Einbettung der Verkaufsveranstaltung als zeitlich in den Hintergrund tretender Teil in eine längere Verkaufsreise und die möglicherweise unterschiedliche Zusammensetzung des Teilnehmerkreises die bereits im Urteil vom 10. Oktober 1985 (aaO) aufgezeigten Gefährdungsmöglichkeiten durch den Verkaufszweck der Fahrt bzw. der Reise ohne weiteres entfallen.

    Sie hält - was der Senat auf Grund des vorliegenden Reiseprospekts in Verbindung mit dem unstreitigen Parteivorbringen dazu auch ohne weitere Feststellungen des Berufungsgerichts beurteilen kann - nicht den Anforderungen stand, die der Bundesgerichtshof im Urteil vom 10. Oktober 1985 (I ZR 240/83, GRUR 1986, 318, 320 = WRP 1986, 146 - Verkaufsfahrten) bereits an den Inhalt und die Gestaltung von Ankündigungen eintägiger Verkaufsfahrten gestellt hat und die nach dem eingangs unter II., 1. Ausgeführten auch für mehrtägige Fahrten mit Verkaufsveranstaltungen gelten müssen.

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BGH, 08.10.1987 - I ZR 184/85
    Auf die Revision der Klägerin hat der erkennende Senat durch Urteil v. 13. Dezember 1984 (I ZR 107/82, GRUR 1985, 571 = WRP 1985, 212 - Feststellungsinteresse) die Abweisung des Hauptantrags als unzulässig bestätigt, den Hilfsantrag jedoch als zulässig erachtet und den Rechtsstreit insoweit an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Entgegen dieser Beurteilung des Berufungsgerichts hat der erkennende Senat den Feststellungsantrag als hinreichend bestimmt angesehen, nämlich als auf die Feststellung gerichtet, daß dem Beklagten ein Unterlassungsanspruch gegen die Klägerin hinsichtlich solcher Omnibusreisen nicht zustehe, "die in ihrer Ausgestaltung, ihren Bedingungen und in ihren Begleitumständen derjenigen entsprechen, die die Klägerin am 6. Mai 1981 nach Maßgabe ihres Prospekts hatte durchführen wollen" (BGH, Urt. v. 13. Dezember 1984 - I ZR 107/82, GRUR 1985, 571, 573 li. Sp. oben = WRP 1985, 212 - Feststellungsinteresse).

  • OLG Celle, 10.08.1983 - 13 U 119/83
    Auszug aus BGH, 08.10.1987 - I ZR 184/85
    Diese tatrichterliche Feststellung kann weder als erfahrungswidrig angesehen werden, da sie sich auf von beiden Parteien vorgelegte Vergleichsangebote anderer, nicht an Verkaufsveranstalter gebundene Reiseveranstalter stützen kann, noch steht ihr entgegen, daß das Berufungsgericht in einem von ihm selbst zwar erwähnten, aber nicht näher erörterten früheren Urteil vom 13. August 1983 - 13 U 119/83 - einen nach der Meinung der Revision vergleichbaren Sachverhalt anders beurteilt hatte; denn das Berufungsgericht war im vorliegenden Fall rechtlich nicht an die eigene Beurteilung eines anderen - sei es auch vergleichbaren - Sachverhalts gebunden und durfte folglich auf Grund der hier vorliegenden Erkenntnismittel (Angebot anderer Anbieter) den konkreten Sachverhalt abweichend beurteilen, ohne damit Anlaß zur revisionsrechtlichen Beanstandung zu bieten.
  • OLG Koblenz, 28.05.1996 - 4 U 932/95

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbindung des Gewinns einer Reise mit

    Anders als ein reiner Ferienaufenthalt dienen Verkaufsreisen zugleich dem Warenabsatz an die Reiseteilnehmer im Rahmen einer unterwegs stattfindenden Verkaufsveranstaltung (BGH, NJW-RR 1986, 395 = LM § 1 UWG Nr. 438 = GRUR 1986, 318 - Verkaufsfahrten; NJW-RR 1988, 225 = LM § 1 UWG Nr. 477 = GRUR 1988, 130 - Verkaufsreisen).

    Diese Gefährdungsmöglichkeiten treffen nicht nur auf eintägige Verkaufsfahrten (BGH, NJW-RR 1986, 395 = LM § 1 UWG Nr. 438 = GRUR 1986, 318 - Verkaufsfahrten), sondern in gleichem Maße auch auf mehrtägige (Auslands-)Reisen zu, selbst dann, wenn die eigentliche Verkaufsveranstaltung - wie vorliegend - gegenüber der gesamten Reisedauer zeitlich in den Hintergrund tritt (BGH, NJW-RR 1988, 225 = LM § 1 UWG Nr. 477 = GRUR 1988, 130 - Verkaufsreisen).

    So ist es gefestigte Rechtsprechung, daß in einer auf Reiseteilnahme gerichteten Werbung ein eindeutiger, unmißverständlicher und unübersehbarer Hinweis auf die mit der Reise verbundene Verkaufsveranstaltung erfolgen muß (BGH, NJW-RR 1988, 225 = LM § 1 UWG Nr. 477 = GRUR 1988, 130 - Verkaufsreise; BGH, NJW-RR 1986, 395 = LM § 1 UWG Nr. 438 = GRUR 1986, 318 - Verkaufsfahrten).

  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 36/87

    Verkaufsfahrten II

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts dazu, daß die Anzeige den vom erkennenden Senat im Urteil vom 10. Oktober 1985 - I ZR 240/83 (GRUR 1986, 318, 320 = WRP 1986, 146 - Verkaufsfahrten I; vgl. ferner auch Senatsurteil vom 8. Oktober 1987 - I ZR 184/85, GRUR 1988, 130 = WRP 1988, 101 - Verkaufsreisen) dargelegten Anforderungen an eine Werbung für sogenannte Verkaufsfahrten nicht genügt und daß insbesondere der Hinweis "Werbefahrt" wegen seiner Mehrdeutigkeit zur hinreichenden Kenntlichmachung des Charakters einer Verkaufsfahrt ungeeignet ist, sind aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 28.06.1990 - I ZR 209/88

    Verstoß gegen das Rabattgesetz beim Neuwagenkauf

    Für diesen Fall war dem Berufungsgericht eine erstmalige Würdigung der vom Erstrichter durchgeführten Beweisaufnahme nicht versagt (BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 184/85, GRUR 1988, 373, 375 - Schallplattenimport III).
  • OLG Hamburg, 18.05.1995 - 3 U 286/94

    Verbot unlauterer und irreführender Werbung; Werbung für Feriennutzungsrechte;

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